❓ Etablierung von Krisendiensten in Hessen nach PsychKHG –Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Einführung von Krisendiensten in Hessen, die auf dem Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz basieren. Es wird nach dem Stand der Umsetzung und den geplanten Maßnahmen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie die zuständigen Behörden und sozialen Einrichtungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Umsetzung der Krisendienste, darunter Zeitpläne, rechtliche Regelungen, Konzepte, Öffnungszeiten und die personelle Besetzung der Hotline.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, die erste Stufe der Krisenhilfen bis Ende 2022 einsatzbereit zu machen. Eine zentrale Hotline soll eingerichtet werden, die wochentags und an Wochenenden erreichbar ist. Konzepte zur Umsetzung sind bekannt, eine rechtliche Konkretisierung wird geprüft.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Dr. Daniela Sommer, fragt nach der Umsetzung der Krisendienste und der geplanten Hotline. Die Landesregierung hat geantwortet, dass die erste Stufe bis Ende 2022 bereit sein soll und dass die Hotline unter einer zentralen Telefonnummer laufen wird.