❓ Schulbesuch von Kindern in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAE) -Teil I
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert den Zugang von geflüchteten Kindern zu Bildung in Hessen, insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Fragesteller weisen auf die rechtlichen Verpflichtungen hin, die das Land Hessen nicht ausreichend umsetzt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind geflüchtete Kinder in Hessen, insbesondere solche, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen befinden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie das Land Hessen die Schulpflicht für geflüchtete Kinder umsetzt und welche Maßnahmen zur Beschulung in Erstaufnahmeeinrichtungen bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Recht auf Bildung in Hessen gewährleistet wird und dass es spezielle Beschulungsangebote für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen gibt. Es wird auf die bestehenden Regelungen zur Schulpflicht für Asylbewerber verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Schulpflicht für geflüchtete Kinder nicht ausreichend umgesetzt wird. Die Landesregierung betont, dass die Schulpflicht erst nach der Zuweisung in eine Gebietskörperschaft besteht. Zudem wird auf die bestehenden Beschulungsangebote in Gießen und anderen Standorten hingewiesen.