❓ Vorderheide II – Anerkennung von Streuobstwiesen als Vogelschutzgebiet
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Anerkennung von Streuobstwiesen im Gebiet Vorderheide II als Vogelschutzgebiet. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in einem Urteil die Bebauungspläne gestoppt und auf die Notwendigkeit der Meldung eines faktischen Vogelschutzgebiets hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Hofheim am Taunus, die Landesregierung von Hessen sowie Umweltschutzorganisationen wie der BUND Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die bisherige Nichtausweisung des Gebiets Vorderheide II als Vogelschutzgebiet, nach weiteren faktischen Vogelschutzgebieten in Hessen und nach den Zeitplänen für deren offizielle Anerkennung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass vor Rechtskraft des Urteils keine Aussagen zu Änderungen in der Ausweisung von Schutzgebieten getroffen werden können. Es liegen keine Erkenntnisse zu weiteren faktischen Vogelschutzgebieten vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Nichtausweisung des Gebiets Vorderheide II trotz Erfüllung der Kriterien durch das Urteil des VGH Kassel nicht gerechtfertigt ist. Es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, das Gebiet offiziell als Vogelschutzgebiet auszuweisen, jedoch sind keine konkreten Fristen oder Zahlen genannt.