❓ Verzinsung von Stiftungsvermögen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird das Problem der niedrigen Zinsen für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Hessen thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Rolle der Landesregierung in den Vorständen und Kuratorien dieser Stiftungen sowie nach Empfehlungen zur Anlage des Stiftungsvermögens.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Hessen sowie die Landesregierung und deren Vertreter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Stiftungen, in denen die Landesregierung vertreten ist, den Empfehlungen zur Anlage des Stiftungsvermögens und den jährlichen Zinseinnahmen im Verhältnis zum Stiftungskapital.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine landesseitigen Vorgaben zur Anlage des Stiftungsvermögens gibt und dass die Fragen zu den jährlichen Zinseinnahmen und Ausgaben nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand beantwortet werden können. Zudem wird das Stiftungsvermögen der Von Behring-Röntgen-Stiftung und anderer Stiftungen aufgelistet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass viele Stiftungen aufgrund niedriger Zinsen auf Spenden angewiesen sind. Die Landesregierung gibt an, dass die Von Behring-Röntgen-Stiftung kein Stiftungsvermögen ausgezahlt hat und listet die Stiftungsvermögen mehrerer Stiftungen auf, darunter 104,7 Mio. € für die Von Behring-Röntgen-Stiftung.