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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Einsatz von Avataren an hessischen Schulen

14. März 2022Dokument 20/8068 · WP 20Hessen
Christoph Degen, Bijan Kaffenberger
AvatareSchulenKrankheitUnterrichtHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den Einsatz von Telepräsenzrobotern, sogenannten Avataren, an hessischen Schulen, um Schülern mit langfristigen Erkrankungen die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der eingesetzten Avatare und der finanziellen Unterstützung für deren Anschaffung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen, die aufgrund von langfristigen Erkrankungen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach dem Zeitpunkt des ersten Einsatzes von Avataren, der aktuellen Anzahl der eingesetzten Avatare, der Kostenübernahme durch Krankenkassen, der finanziellen Unterstützung für Schulen und der Einschätzung der Landesregierung zum Einsatz von Avataren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Schulen eigenverantwortlich über den Einsatz digitaler Medien entscheiden und keine Meldung an das Kultusministerium erforderlich ist. Avatare sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, und es gibt keine finanzielle Unterstützung für deren Anschaffung. Der Einsatz von Avataren wird als sinnvoll erachtet, jedoch nur im Einzelfall.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass der Einsatz von Avataren eine sinnvolle Möglichkeit für kranke Schüler darstellt, am Unterricht teilzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass Schulen nicht verpflichtet sind, den Einsatz von Avataren zu melden. Zudem wird betont, dass die Entscheidung über den Einsatz von Avataren im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen getroffen werden sollte.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8068, Wahlperiode 20, eingereicht 14. März 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.