❓ Pflegeeinrichtungen in Hessen in privater Trägerschaft
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird der Anteil der stationären Pflegeheime in privater Trägerschaft in Hessen sowie die damit verbundenen Versorgungsmängel thematisiert. Die Fragesteller beziehen sich auf aktuelle Statistiken und konkrete Fälle von Mängeln in diesen Einrichtungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind pflegebedürftige Menschen in Hessen sowie die Betreiber von Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem aktuellen Anteil der stationären Pflegeheime in privater Trägerschaft, der Anzahl der verschiedenen privaten Träger, dem Bekanntheitsgrad von Versorgungsmängeln und der Wahrnehmung der Schutzpflicht der Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass der Anteil der stationären Pflegeheime in privater Trägerschaft von 46,31 % auf 49,53 % gestiegen ist. Es gibt keine differenzierten Daten zu den privaten Trägern, und Mängel werden nicht nach Trägerschaft differenziert. 13 % der Mängel betreffen den Bereich Unterkunft, 16 % den Personalbereich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und konkrete Zahlen zu den Mängeln in Pflegeeinrichtungen genannt. Es wird auf die enge Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst Hessen verwiesen.