❓ Schutz diverser Personen vor Benachteiligung und Diskriminierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Schutz von Personen mit diverser Geschlechtszugehörigkeit vor Diskriminierung und Benachteiligung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Der Fragesteller hinterfragt die Regelungen des Personenstandsgesetzes und die Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung der Gleichheit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen mit diverser Geschlechtszugehörigkeit, insbesondere in Bezug auf soziale Einrichtungen, Arbeitsplätze und Wohnraum.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Diskriminierung von Personen mit diverser Geschlechtszugehörigkeit und zur Wahrnehmung von Diskriminierungsrisiken in verschiedenen Lebensbereichen. Es wird nach Maßnahmen gefragt, die die Landesregierung zur Beseitigung von Benachteiligungen plant.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Diskriminierung von Personen mit diverser Geschlechtszugehörigkeit und hat keine entsprechenden Diskriminierungsfälle bekannt. Sie betont, dass Diskriminierungsrisiken im Einzelfall betrachtet werden müssen und verweist auf bestehende Antidiskriminierungsgesetze.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Personen mit diverser Geschlechtszugehörigkeit in bestimmten Bereichen benachteiligt sind. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über Diskriminierungsfälle und verweist auf ihre Antidiskriminierungsarbeit, einschließlich der Charta der Vielfalt und des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt.