❓ Barrierefreiheit der Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte im Odenwaldkreis
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Barrierefreiheit der Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte im Odenwaldkreis. Es wird auf die Bedeutung der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger hingewiesen und die rechtlichen Grundlagen erläutert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger im Odenwaldkreis sowie die Nutzer der Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte in dieser Region.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen im Odenwaldkreis, insbesondere welche Bahnhöfe barrierefrei, rollstuhlgerecht oder barrierearm sind und welche Umbauprojekte geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt, dass alle elf Bahnhöfe im Odenwaldkreis barrierefrei erreichbar sind. Es wird auf die geplanten Umbauten zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit hingewiesen, insbesondere an vier Bahnhöfen mit voraussichtlichem Baubeginn zwischen 2024 und 2027.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Wichtigkeit der Barrierefreiheit gemäß der UN Behindertenrechtskonvention. Die Landesregierung nennt konkrete Bahnhöfe und Zeitpläne für Umbauten, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen sollen.