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HessenKleine AnfrageCDU

❓ Pilotprojekt: Ausweitung der Videodokumentation in Streifenwagen zur Beweissicherung von Verkehrsverstößen

8. Juni 2022Dokument 20/8198 · WP 20Hessen
Alexander Bauer, Dirk Bamberger, Jürgen Banzer, Dr. Ralf-Norbert Bartelt, Sabine Bächle-Scholz, Christian Heinz, Birgit Heitland, Thomas Hering, Andreas Hofmeister, Hartmut Honka, Heiko Kasseckert, Prof. Dr. Alexander Lorz, Markus Meysner, Jörg Michael Müller, Manfred Pentz, Jan-Wilhelm Pohlmann, Michael Reul, Michael Ruhl, Max Schad, Uwe Serke, Frank Steinraths, Tobias Utter, Joachim Veyhelmann
VideodokumentationVerkehrsverstößeBeweissicherungPolizeiPilotprojekt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Verwendung von Videokameras in Streifenwagen der hessischen Polizei zur Beweissicherung bei Verkehrsverstößen. Ziel ist es, die Effizienz der Verkehrsüberwachung zu steigern und gefährliche Verstöße, wie das Blockieren der Rettungsgasse, aufzuzeichnen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizeibehörden in Hessen sowie Verkehrsteilnehmer auf den Autobahnen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Rechtsgrundlage für die Videodokumentation, den Details des Pilotprojekts, den Erkenntnissen daraus sowie nach weiteren Maßnahmen zur Optimierung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Videodokumentation auf der Rechtsgrundlage des § 100h Abs. 1 Nr.1 StPO basiert. Das Pilotprojekt wurde als erfolgreich bewertet, und es wurden 501 Verstöße bezüglich der Rettungsgasse in den Jahren 2020 und 2021 dokumentiert. Weitere konkrete Änderungen sind derzeit nicht geplant.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der CDU betonen die Notwendigkeit der Videodokumentation zur Beweissicherung. Die Landesregierung hat die Videodokumentation als zweckmäßig bewertet und plant keine sofortigen Änderungen, verweist jedoch auf mögliche Anpassungen bei zukünftigen Beschaffungen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8198, Wahlperiode 20, eingereicht 8. Juni 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.