❓ Interessenvertretungen der Gefangenen im hessischen Justizvollzug
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die Regelungen und Unterstützungsmaßnahmen für Interessenvertretungen der Gefangenen im hessischen Justizvollzug. Es wird untersucht, wie Gefangene in der Bildung solcher Vertretungen unterstützt werden und welche Erfahrungen damit gemacht wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten in Hessen sowie die Anstaltsleitungen und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zu den Regelungen zur Bildung von Interessenvertretungen, den Unterstützungsmaßnahmen durch Anstaltsleitungen und die Landesregierung sowie zu den Erfahrungen und Bewertungen dieser Vertretungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Interessenvertretung der Gefangenen rechtlich in verschiedenen hessischen Vollzugsgesetzen verankert ist. Es gibt Unterstützung durch Anstaltsleitungen und die Landesregierung, die Personalressourcen bereitstellt. In mehreren Justizvollzugsanstalten existieren Interessenvertretungen, während in anderen seit 2018 keine bestehen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin fragt nach den Regelungen und Unterstützungsmaßnahmen für Interessenvertretungen der Gefangenen. Die Landesregierung hebt hervor, dass der Dialog zwischen Anstaltsleitung und Inhaftierten positive Auswirkungen auf das Anstaltsklima hat. Es wird auf die hohe Fluktuation in der Belegung hingewiesen, die zu häufigen Neuwahlen der Interessenvertretungen führt.