❓ WLAN-Angebot im hessischen Zugverkehr
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die WLAN-Verfügbarkeit in Zügen des hessischen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und fragt nach den Vorgaben der Landesregierung sowie den Maßnahmen zur Verbesserung der Netzabdeckung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fahrgäste im hessischen Zugverkehr sowie die Kommunen, die für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Vorgaben für WLAN-Angebote in Zügen, den Streckenabschnitten ohne WLAN-Verfügbarkeit und den Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der WLAN-Nutzung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine konkreten Vorgaben für WLAN in hessischen SPNV-Netzen existieren und dass keine Informationen zur Nutzung des WLAN-Angebots vorliegen. Die Verkehrsverbünde sind für die Planung und Ausschreibung zuständig.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der SPD haben am 1. April 2022 die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat keine übergreifenden Daten zu WLAN-Angeboten in Zügen und verweist auf die Zuständigkeit der Verkehrsverbünde.