❓ Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine - Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Situation von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Hessen. Es werden Fragen zur Anzahl der geflüchteten Personen, deren Verteilung und den Ressourcen der Aufnahme behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, insbesondere Frauen und Kinder, sowie die Kommunen in Hessen, die diese Flüchtlinge aufnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der geflüchteten Personen, deren Verteilung auf die Kommunen, die Aufnahmekapazität und die rechtlichen Grundlagen für ein Bleiberecht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass bis zum 19.06.2022 in Hessen 69.445 Personen mit Ukraine-Bezug erfasst wurden. Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt auch für selbstständig in Kommunen angekommenen Personen. Eine Überlastung der Ressourcen wird derzeit nicht erkannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Aufnahmekapazität in Hessen an ihre Grenzen stößt. Die Landesregierung gibt an, dass die rechtlichen Grundlagen für ein Bleiberecht in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers liegen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Bauvorschriften nicht auszusetzen, da bereits ausreichende Regelungen bestehen.