❓ Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Situation von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die seit dem Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 nach Hessen geflüchtet sind. Es werden Fragen zur Dokumentation der Staatsangehörigkeit und den verwendeten Nachweisdokumenten gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sowie die hessischen Behörden, die für die Registrierung und Dokumentation zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden zentrale Fragen zur Anzahl der nachgewiesenen Staatsangehörigkeiten, den anerkannten Dokumenten und dem Umgang mit gefälschten Dokumenten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine vollständigen Informationen über die nachgewiesene Staatsangehörigkeit vorliegen. Es wird berichtet, dass bis zu 90 % der Geflüchteten über biometrische ukrainische Identitätspapiere verfügen. Zudem wird erklärt, dass gefälschte Dokumente den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es Fälle von gefälschten Dokumenten gibt, jedoch keine Berichte hessischer Ausländerbehörden vorliegen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Vorlage gefälschter Ausweispapiere den Strafverfolgungsbehörden gemeldet wird.