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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Situation in Bezug auf von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mitgeführten Tiere – Teil I

6. April 2022Dokument 20/8263 · WP 20Hessen
Volker Richter, Arno Enners, Dimitri Schulz, Gerhard Schenk
KriegsflüchtlingeUkraineHaustiereQuarantäneTierschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Herausforderungen, die sich aus der Mitführung von Haustieren durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ergeben. Es wird auf die Probleme eingegangen, die bei der Unterbringung der Tiere in Flüchtlingsunterkünften und bei der Einhaltung der Impfbestimmungen auftreten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, ihre Haustiere sowie die zuständigen Behörden und Tierschutzorganisationen in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der registrierten Personen mit Haustieren, der Anzahl der mitgeführten Tiere, den Unterbringungsmöglichkeiten für Haustiere in Flüchtlingseinrichtungen und den Quarantänebedingungen für Tiere ohne ausreichenden Impfschutz.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet, dass seit dem 24. Februar 2022 246 Personen mit Haustieren in der Erstaufnahmeeinrichtung registriert wurden. In den Notunterkünften sind 30 Haustiere erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitführung von Haustieren in den meisten Einrichtungen geduldet wird und dass die Möglichkeit einer Hausquarantäne für Tiere mit unzureichendem Impfschutz besteht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung gibt an, dass keine Statistik über die Anzahl der Tiere in privaten Unterkünften vorliegt und dass die Verantwortung für die Beherbergung von Haustieren bei den Tierhaltern liegt. Es wird auf die Unterstützung durch Tierschutzorganisationen verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8263, Wahlperiode 20, eingereicht 6. April 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.