❓ Situation in Bezug auf von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mitgeführten Tiere – Teil IV
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen, die sich aus der Mitnahme von Haustieren durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ergeben. Insbesondere wird auf Probleme bei der Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften und die Einhaltung von Impfanforderungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, ihre Haustiere sowie die zuständigen Behörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den rechtlichen Regelungen für die Mitnahme von Haustieren und den Möglichkeiten zur Verkürzung von Quarantänezeiten für Tiere ohne Impfnachweise.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Mitführen von Haustieren in Flüchtlingsunterkünften geduldet wird. Es gibt keine Statistik über die ankommenden Tiere. Die Regelungen zur Quarantäne wurden gelockert, um Engpässe zu vermeiden.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat am 15. März 2022 Erlassmaßnahmen zur Anerkennung von Impfungen aus der Ukraine erlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die meisten Flüchtenden in privaten Unterkünften untergebracht sind, wo Haustiere erlaubt sind.