❓ Approbationsrechtliches Verfahren gegen den aus Syrien stammenden Arzt Alaa M. – Teil 2
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird das approbationsrechtliche Verfahren gegen den aus Syrien stammenden Arzt Alaa M. thematisiert, der wegen schwerer Vorwürfe verhaftet wurde. Es werden Fragen zur Kenntnisnahme der Vorwürfe durch die Behörden und zu den ergriffenen Maßnahmen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Arzt Alaa M., die zuständigen hessischen Behörden sowie die Kliniken, in denen er tätig war.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden zentrale Fragen zur Kenntnisnahme der Vorwürfe durch die Landesregierung und die Maßnahmen, die ergriffen wurden, gestellt. Es wird auch gefragt, ob der Arbeitgeber des Arztes informiert wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt am 30.06.2020 das approbationsrechtliche Verfahren eröffnet hat, nachdem die Vorwürfe bekannt wurden. Die Vorwürfe waren den Behörden bereits seit 2019 bekannt, jedoch wurde erst später gehandelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Behörden zu spät über die Vorwürfe informiert wurden. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die die Kenntnisnahme der Vorwürfe dokumentieren. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort keine konkreten Maßnahmen genannt, die zwischen der Kenntnisnahme und der Eröffnung des Verfahrens ergriffen wurden.