❓ Besuchskommission § 13 PsychKHG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer behandelt die unvollständige Besetzung der Besuchskommissionen gemäß § 13 PsychKHG. Es wird auf die Schwierigkeiten eingegangen, Mitglieder zu gewinnen und die Herausforderungen, die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbunden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Besuchskommissionen, die verschiedenen Berufsgruppen angehören, sowie die Institutionen, die von deren Arbeit abhängen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Besetzung der Kommissionen, den Ursachen für die unvollständige Besetzung und den Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese zu verbessern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Besuchskommissionen nicht vollständig besetzt sind und nennt verschiedene Gründe dafür, wie die Ehrenamtlichkeit und die Schwierigkeiten bei der Freistellung von Arbeitgebern. Es wird auch auf die Bemühungen des Ministeriums hingewiesen, Mitglieder zu gewinnen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin hebt hervor, dass die Aufwandsentschädigung von 30 Euro nicht dem tatsächlichen Aufwand entspricht. Das Ministerium für Soziales und Integration hat Maßnahmen zur Werbung von Mitgliedern ergriffen, insbesondere während der Corona-Pandemie. Eine gesetzliche Änderung zur Freistellung von der Arbeit ist nicht geplant.