❓ Verpflichtungen des Landes aus §§ 44 und 45 AsylG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Verpflichtungen des Landes Hessen gemäß den §§ 44 und 45 des Asylgesetzes. Es wird hinterfragt, ob die Landesregierung die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Zuweisung von Asylsuchenden überprüft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylsuchende, die in Hessen untergebracht werden, sowie die hessische Bevölkerung, die von den Maßnahmen der Landesregierung betroffen ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von durch die Bundesregierung angeordneten Maßnahmen und zur Handhabung von Infrastrukturüberlastungen durch Asylsuchende.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keinen Anlass, die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Bundesregierung zu überprüfen. Es wird betont, dass eine Überlastung von Infrastruktureinrichtungen derzeit nicht erkennbar ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung antwortet, dass sie keine Überprüfung der Maßnahmen für notwendig erachtet und verweist auf den kontinuierlichen Austausch mit den Verantwortlichen zur Bedarfsdeckung.