❓ Benachteiligung von Schulen mit Außenstelle auf dem Land bei der Zuteilung von Pakt-Mitteln
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die finanzielle Benachteiligung von Schulen im ländlichen Raum mit Außenstellen bei der Zuteilung von Mitteln für den Pakt für den Nachmittag. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler als alleinige Grundlage für die Mittelvergabe nicht die besonderen Bedürfnisse dieser Schulen berücksichtigt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schulen im ländlichen Raum in Hessen, insbesondere solche mit Außenstellen, die Ganztagsangebote anbieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Pakt-Schulen mit Außenstellen, der Berechnung der finanziellen Zuweisung, den Kriterien für die Mittelzuweisung und ob zusätzliche Mittel für den Mehraufwand bereitgestellt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es in Hessen elf Schulen mit Außenstellen gibt, die im Pakt für den Nachmittag arbeiten. Die Ressourcenberechnung erfolgt auf Basis der Schülerzahlen, wobei Schulen mit Außenstellen und ohne gleich behandelt werden. Eine Prüfung zur Möglichkeit zusätzlicher Mittel für Schulen mit Außenstellen ist im Gange.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten eine Benachteiligung von Schulen mit Außenstellen, da diese nicht ausreichend in der Mittelvergabe berücksichtigt werden. Die Landesregierung hat Rückmeldungen von betroffenen Schulen erhalten, die derzeit geprüft werden.