❓ Kommunaler Sozialindex an hessischen Schulen Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert den kommunalen Sozialindex an hessischen Schulen und die damit verbundene Förderung von Schülerinnen und Schülern aus schwierigen sozialen Lagen. Ziel ist es, Bildungsungerechtigkeiten abzubauen und die Ressourcenverteilung gerechter zu gestalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen, insbesondere aus sozial benachteiligten Verhältnissen sowie die Kommunen, die den Sozialindex berechnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt zentrale Fragen zur Berechnung des Sozialindex, zu datenschutzrechtlichen Regelungen und zur Einbeziehung kommunaler Sozialindizes in die Bedarfsplanung des Landes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Berechnung eines kommunalen Sozialindex den Kommunen obliegt und keine speziellen landesrechtlichen Regelungen erforderlich sind. Zudem wird erklärt, dass kommunale Sozialindizes nicht in die zentrale Bedarfsplanung des Kultusministeriums einfließen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass ein kommunaler Sozialindex zur besseren Ressourcenverteilung beitragen könnte. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Stellen- und Bedarfsplanung auf einheitlichen Daten basiert und kommunale Indizes nicht notwendig sind. Die Antwort der Landesregierung wurde am 7. Juli 2022 veröffentlicht.