❓ Verfolgung antisemitisch und rassistisch motivierter Straftaten – Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Verfolgung von Straftaten mit antisemitischem und rassistischem Hintergrund. Es wird nach der Anzahl der Privatklagen und deren Ergebnissen gefragt sowie nach der Einschätzung der Landesregierung zur Wirksamkeit ihrer Rundverfügung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die Opfer von antisemitischen oder rassistischen Straftaten werden, sowie die hessischen Staatsanwaltschaften und die Justiz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Privatklagen, deren Verurteilungen und zur Wirksamkeit der Rundverfügung gestellt. Zudem wird nach den Gründen für die Fokussierung auf antisemitische und rassistische Straftaten gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass statistische Daten zu den angefragten Ermittlungsverfahren nicht vorliegen. Es wird jedoch betont, dass die Verfolgung solcher Straftaten weiterhin konsequent erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Rundverfügung zu einer höheren Verurteilungsrate führen könnte. Die Landesregierung hebt hervor, dass alle Straftaten nach dem Legalitätsprinzip verfolgt werden müssen, ohne eine Wertung anderer Motivationen vorzunehmen.