❓ Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes – Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Regelungen zur hausärztlichen Versorgung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hessen. Es wird insbesondere auf die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen der Vorabquote eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studienbewerber im medizinischen Bereich, die sich für eine Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst oder in Landarztpraxen verpflichten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zur Anzahl der Studienplätze, zur Auswahl der Bewerber, zu den Kriterien der Auswahl und zur Evaluation der Studienleistungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für das Wintersemester 2022 insgesamt 90 Studienplätze im Rahmen der Vorabquote zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt. Eine Evaluation der Studienleistungen wird durchgeführt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen auf einen prognostizierten Nachbesetzungsbedarf im Gesundheitswesen hin und fordern Informationen zur Vergabe von Studienplätzen. Die Landesregierung bestätigt die Anzahl der Studienplätze und die Verfahren zur Auswahl und Evaluation.