❓ Scheinarbeitsverhältnisse bei der AWO und anderen Organisationen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird nach Scheinarbeitsverhältnissen bei der AWO und anderen Organisationen gefragt. Es wird auf einen konkreten Fall eingegangen, bei dem eine Mitarbeiterin für Flüchtlingsbetreuung eingestellt war, jedoch nie tätig wurde. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über solche Verhältnisse und deren Überprüfung durch die Landesregierung zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitarbeiter der AWO sowie andere gemeinnützige Organisationen, die im Bereich der Flüchtlingsbetreuung tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den bekannten Fällen von Scheinarbeitsverhältnissen, den Quellen der Informationen, den Überprüfungen von Arbeitsverhältnissen und den Planungen der Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass ihr keine Informationen über Scheinarbeitsverhältnisse bei der AWO Frankfurt oder Wiesbaden in den vergangenen fünf Jahren vorliegen. Die Überprüfung von Arbeitsverhältnissen erfolgt nicht regelmäßig und ist nicht verpflichtend.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es zahlreiche Scheinarbeitsverhältnisse gibt. Die Landesregierung antwortet, dass keine Informationen vorliegen und dass die Überprüfung von Arbeitsverhältnissen nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt.