❓ Kurzzeitpflege in Hessen - Teil II
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Kurzzeitpflege in Hessen thematisiert, insbesondere die Notwendigkeit eines Sonderprogramms und die Sicherstellung des Anspruchs auf Kurzzeitpflege gemäß SGB XI. Die Fragestellerin möchte wissen, wie die Landesregierung die Versorgungsqualität und die Anzahl der Plätze verbessern will.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegebedürftige in Hessen, die Kurzzeitpflege benötigen, sowie die Einrichtungen, die diese Pflege anbieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, warum kein Sonderprogramm für Kurzzeitpflege aufgelegt wird, wie der Anspruch auf Kurzzeitpflege gewährleistet werden soll und wie die Qualität und Quantität der Plätze verbessert werden kann.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, einen umfassenden Landespflegebericht zu erstellen, um die Bedarfslage in Hessen zu analysieren. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Versorgungsqualität und die Anzahl der Plätze zu verbessern, jedoch wurden keine konkreten Maßnahmen zur Einführung eines Sonderprogramms genannt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat auf die Notwendigkeit verwiesen, zunächst die aktuelle Bedarfslage zu ermitteln, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, insbesondere auf die Drucksache 20/8338, die bereits ähnliche Themen behandelt.