❓ Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen im Bereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den seit dem 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 beauftragten Beratungsleistungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Fragesteller möchten Informationen zu den konkreten Leistungen, den Kosten und den Vergabeverfahren erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die beauftragten Beratungsunternehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen Beratungsleistungen, den Kriterien für die Kosten, der Durchführung von Ausschreibungen und den Gründen für die Beauftragung externer Berater.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministeriums gibt Auskunft über die verschiedenen Beratungsleistungen, die beauftragt wurden, sowie über die Gründe, warum diese nicht intern erbracht werden konnten. Die Informationen umfassen Details zu den Ausschreibungen und den eingegangenen Angeboten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das Ministerium aufgrund fehlender personeller Kapazitäten und Fachkenntnisse auf externe Beratung angewiesen ist. Die Landesregierung hat auf die spezifischen Fragen geantwortet und die durchgeführten Ausschreibungen sowie die Anzahl der Angebote dokumentiert.