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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen im Bereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration

28. April 2022Dokument 20/8385 · WP 20Hessen
Lisa Gnadl, Ulrike Alex, Nadine Gersberg, Dr. Daniela Sommer, Turgut Yüksel
BeratungsleistungenGutachtenHessisches MinisteriumVergaberechtAntidiskriminierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Die Fragesteller erkundigen sich nach den spezifischen Beratungsleistungen, den Kriterien für die Kosten und der Vergabepraxis.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitarbeiter des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie externe Berater und Gutachter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen konkret nach den Arten der Beratungsleistungen, den Inhalten der Verträge, den Kostenkriterien, der Vergabepraxis und den Gründen für die Beauftragung externer Leistungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Ministeriums umfasst Informationen zu den beauftragten Beratungsleistungen, den jeweiligen Kosten und den Gründen für die Beauftragung externer Berater. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Leistungen aufgrund fachlicher Aspekte oder fehlender interner Ressourcen nicht durch das Ministerium erbracht werden konnten.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Beauftragung externer Beratungsleistungen notwendig war, um spezifische Fachkenntnisse zu erhalten. Das Ministerium nennt die Vergaberechtsvorschriften, die bei der Beauftragung zu beachten sind, und verweist auf frühere Drucksachen zur Vergabe von Beratungsleistungen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8385, Wahlperiode 20, eingereicht 28. April 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.