❓ Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie externe Berater und Gutachter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den beauftragten Beratungsleistungen, den konkreten Leistungen der Verträge, den Kostenkriterien, der Ausschreibung der Leistungen und den Gründen, warum diese nicht vom Ministerium erbracht werden konnten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Anfrage und die Vorbemerkung des Ministeriums. Die Antworten auf die gestellten Fragen sind in einer Tabelle aufgelistet, die jedoch nicht im vorliegenden Text enthalten ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern eine detaillierte Aufschlüsselung der Beratungsleistungen und die Gründe für die Beauftragung externer Berater. Es wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Beratungsleistungen verwiesen.