❓ Familiennachzug
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird der Familiennachzug von Ausländern in Hessen thematisiert. Es werden verschiedene Aspekte des Ehegatten- und Kindernachzugs nach dem Aufenthaltsgesetz beleuchtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer in Hessen, deren Ehegatten und Kinder eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Zahlen der Ausländer gestellt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben, sowie zu den Bedingungen des Familiennachzugs.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung kann keine konkreten Zahlen zu den erfragten Personengruppen nennen, da die Daten im Ausländerzentralregister nicht erfasst werden. Es wird auf die Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es Möglichkeiten gibt, die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zu umgehen. Die Landesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den angefragten Daten und verweist auf den hohen Verwaltungsaufwand für eine Erhebung.