❓ Angebote der Schulsozialarbeit in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Angebote der Schulsozialarbeit in Hessen, die seit Juni 2021 gesetzlich geregelt sind. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Auswirkungen des neuen § 13a SGB VIII und der landesrechtlichen Ausgestaltung der Schulsozialarbeit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen sowie die Träger der Schulsozialarbeit und die örtlichen Jugendhilfeträger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Auswirkungen des neuen § 13a SGB VIII auf Hessen, der landesrechtlichen Ausgestaltung, den bestehenden rechtlichen Grundlagen, den Mindeststandards, der Finanzierung und den Zuständigkeitsregelungen für die Schulsozialarbeit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine unmittelbaren Auswirkungen des neuen § 13a SGB VIII auf Hessen gibt. Es bestehen derzeit keine Planungen für landesgesetzliche Regelungen. Die Finanzierung und Planung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Die Anzahl der Schulsozialarbeiter in Hessen hat sich seit 2010 verdoppelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Schulsozialarbeit in Hessen durch den neuen gesetzlichen Rahmen gestärkt wird. Die Landesregierung gibt an, dass die Verantwortung für die Planung und Finanzierung bei den örtlichen Trägern liegt. Es wird auf die Bedeutung der Fachkräfte und deren Rahmenbedingungen hingewiesen.