❓ Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen im Hessischen Ministerium der Finanzen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen und fachlichen Einschätzungen durch das Hessische Ministerium der Finanzen. Die Fragesteller möchten detaillierte Informationen zu den seit März 2020 beauftragten Leistungen erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter und Abteilungen des Hessischen Ministeriums der Finanzen sowie externe Berater und Gutachter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen Beratungsleistungen, den Kriterien für die Kosten, der Vergabepraxis und den Gründen für die Beauftragung externer Berater.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers der Finanzen enthält Informationen zu den beauftragten Leistungen, den jeweiligen Kostenkriterien und den Gründen für die Beauftragung externer Berater. Es wird auf die Vergaberechtsregelungen verwiesen, die in bestimmten Fällen nicht zur Anwendung kommen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Beauftragung externer Berater durch fehlende Fachkompetenz im Ministerium bedingt ist. Der Minister der Finanzen, Michael Boddenberg, hat am 29. September 2022 auf die Anfrage geantwortet.