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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Unterstützung von Fraktionen bei der Formulierung von Gesetzentwürfen durch die Landesregierung – Teil 2

5. Mai 2022Dokument 20/8420 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn, Walter Wissenbach
GesetzentwurfUnterstützungFraktionenLandesregierungVerfassung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn und Walter Wissenbach befasst sich mit der Unterstützung von Fraktionen durch die Landesregierung bei der Formulierung von Gesetzentwürfen. Die Fragesteller hinterfragen die Verfassungsmäßigkeit dieser Praxis und ob auch Oppositionsfraktionen Unterstützung erhalten können.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Fraktionen im Hessischen Landtag, insbesondere die Regierungsfraktionen und die Oppositionsfraktionen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob es eine Verfassungsnorm gibt, die der Landesregierung untersagt, Oppositionsfraktionen bei der Formulierung von Gesetzentwürfen zu unterstützen. Zudem wird gefragt, ob die Landesregierung bereit ist, diese Unterstützung auch den Oppositionsfraktionen zukommen zu lassen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage betont, dass es keine Verfassungsnorm gibt, die sie daran hindert, Regierungsfraktionen Unterstützung zu gewähren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Hilfestellungen im Gesetzgebungsverfahren Ausdruck des kooperativen Zusammenwirkens zwischen Landtag und Landesregierung sind.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Unterstützung der Landesregierung nur den Regierungsfraktionen zugutekommt. Die Landesregierung hat jedoch erklärt, dass keine Daten über geleistete Hilfestellungen erfasst werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Parlament auf die Unterstützung der Regierung angewiesen ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8420, Wahlperiode 20, eingereicht 5. Mai 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.