❓ Drohnen am Flughafen und im Luftraum
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, wie viele Drohnenvorfälle in den letzten zehn Jahren den Flugverkehr an hessischen Flughäfen beeinträchtigt haben. Es werden spezifische Fragen zu Vorfällen, finanziellen Schäden und der Zuständigkeit für die Drohnenabwehr gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Flughäfen Frankfurt Main und Kassel-Calden sowie die dortigen Betreiber, die Landes- und Bundespolizei sowie die Passagiere und Airlines.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Fragestellung umfasst die Anzahl der Drohnenvorfälle, die Dauer der Flugverkehrseinstellungen, die finanziellen Schäden und die Zuständigkeiten für die Drohnenabwehr.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet von zwölf Vorfällen am Flughafen Frankfurt Main seit 2017, während am Flughafen Kassel-Calden keine Drohnensichtungen stattfanden. Die finanziellen Schäden sind schwer quantifizierbar. Die Drohnenabwehr obliegt der Landes- und Bundespolizei.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass trotz bestehender Drohnenflugverbotszonen immer wieder Vorfälle auftreten. Die Landesregierung hat keine konkreten Zahlen zu den finanziellen Schäden angegeben und verweist auf die Zuständigkeit der Polizei für die Drohnenabwehr.