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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) und OZG 2.0 Teil II

5. Mai 2022Dokument 20/8426 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, Oliver Stirböck, Stefan Müller
Online-ZugangsgesetzDigitalisierungVerwaltungsleistungenKommunenHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) in Hessen und die Herausforderungen, die sich dabei für die Kommunen ergeben. Es wird erörtert, wie die Landesregierung die Kommunen unterstützen kann, um die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzutreiben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kommunen in Hessen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die auf digitale Verwaltungsleistungen angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, welche Maßnahmen die Hessische Landesregierung ergreifen wird, um die Kommunen bei der Erstellung von OZGplus-Leistungen zu unterstützen und ob eine direkte Förderung der Kommunen in Aussicht steht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Digitalisierungsplattform civento den Kommunen zur Verfügung steht, um Verwaltungsverfahren digital abzubilden. Zudem wird auf die Förderung von Modellkommunen hingewiesen, die digitale Blaupausen entwickeln. Es wird jedoch keine direkte Förderung der Kommunen im OZG 2.0 in Aussicht gestellt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der Freien Demokraten äußern Bedenken zur Umsetzung des OZG und fordern eine stärkere Unterstützung der Kommunen. Die Landesregierung betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen und verweist auf die Bereitstellung von über 17 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Umsetzung des OZG auf kommunaler Ebene.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8426, Wahlperiode 20, eingereicht 5. Mai 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.