❓ Lehrbeauftragte an hessischen Hochschulen - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Vergütung von Lehrbeauftragten an hessischen Hochschulen. Es wird nach den aktuellen Vergütungssätzen, den letzten Anpassungen und dem Vor- und Nachbereitungsaufwand gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrbeauftragte an hessischen Hochschulen sowie die Hochschulen selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen betreffen die Höhe der Vergütung, die letzte Erhöhung der Stundensätze und die Vergütung des Vor- und Nachbereitungsaufwands.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin für Wissenschaft und Kunst beinhalten Informationen zu den Vergütungssätzen an verschiedenen Hochschulen sowie zur Vergütung des Vor- und Nachbereitungsaufwands. Es wird festgestellt, dass die Vergütung nicht einheitlich geregelt ist und die Hochschulen Flexibilität bei der Festlegung der Sätze haben.
⚡ Einordnung
Die Ministerin Angela Dorn antwortet, dass die Vergütung von Lehrbeauftragten an den Hochschulen festgelegt wird und die Hochschulen sich im Kodex für gute Arbeit verpflichtet haben, die Vergütung transparent zu gestalten. Die letzte Anpassung der Vergütungssätze variiert je nach Hochschule und Fachbereich.