❓ Lehrverpflichtungsverordnung – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer befasst sich mit der Lehrverpflichtungsverordnung in Hessen, insbesondere deren Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Qualität von Lehre und Arbeitsbedingungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrkräfte an hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die Studierenden, die von den Lehrbedingungen betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt nach dem Zeitrahmen für die Neufassung der Lehrverpflichtungsverordnung und nach Alternativen zur Reduktion der Lehrdeputate für Lehrkräfte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, den Entwurf der neuen Verordnung noch im Jahr 2022 vorzulegen und verweist auf Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und zur Entlastung des wissenschaftlichen Personals.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung erkennt an, dass sich die Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Personal geändert haben. Es werden 300 neue Professorenstellen und finanzielle Mittel zur Verbesserung der Situation an den Hochschulen bereitgestellt.