❓ Teilweise Erstattung der Grunderwerbsteuer
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, ob die hessische Landesregierung ein Programm zur teilweisen Erstattung der Grunderwerbsteuer in Anlehnung an ein nordrhein-westfälisches Modell in Erwägung zieht. Es wird auf die Bedingungen und mögliche Personenkreise eingegangen, die von einer solchen Regelung profitieren könnten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind potenzielle Immobilienkäufer in Hessen, insbesondere solche, die eine selbstgenutzte Immobilie erwerben möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung plant, ein ähnliches Programm zur Erstattung der Grunderwerbsteuer einzuführen, welche Voraussetzungen dafür gelten würden und wie hoch der Erstattungsbetrag sein könnte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat erklärt, dass sie die Entwicklungen auf Bundesebene beobachtet und prüfen wird, ob eine Erstattung der Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen in Hessen möglich ist. Konkrete Antworten auf die Fragen 2 bis 5 wurden nicht gegeben, da sie auf die Antwort zu Frage 1 verweisen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Landesregierung aufgrund der Verzögerungen bei der Reform der Grunderwerbsteuer Überlegungen zur Einführung einer Erstattung anstellen könnte. Es wird erwähnt, dass ein Austausch mit Nordrhein-Westfalen über deren Programm stattfindet.