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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Diversity Management in Hessen VI: Evaluation und Controlling

23. Mai 2022Dokument 20/8517 · WP 20Hessen
Wiebke Knell, Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn, Yanki Pürsün
Diversity ManagementVielfaltGleichstellungLandesverwaltungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Evaluation und dem Controlling von Diversity Management in Hessen. Die Fragesteller möchten wissen, ob und wie die Landesregierung Zielmarken für Diversity innerhalb der Landesverwaltung festgelegt hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung sowie die Gesellschaft in Hessen insgesamt, die von den Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt profitieren sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung feste Zielmarken für Diversity gesetzt hat, welche spezifischen Zielbestimmungen existieren und welche Zeitrahmen dafür festgelegt wurden. Zudem wird gefragt, wie Fortschritte im Bereich Vielfalt gemessen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat Zielmarken im 'Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt' festgelegt. Es wird auf verschiedene Maßnahmen verwiesen, die zur Förderung von Vielfalt in der Landesverwaltung ergriffen wurden, wie z.B. die Erhöhung des Frauenanteils und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass es in der Praxis Nachholbedarf im Bereich Diversity gibt. Die Landesregierung hat sich verpflichtet, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen und die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen über die gesetzliche Vorgabe hinaus zu steigern. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die bereits Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt thematisiert haben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8517, Wahlperiode 20, eingereicht 23. Mai 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.