❓ Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn behandelt die Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen. Es wird erfragt, wie viele Personen in Hessen eine solche Erklärung abgegeben haben und wie die zuständigen Behörden mit den Zahlungen umgegangen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die sich verpflichtet haben, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, sowie die zuständigen Behörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen, zur Rechnungsstellung durch die Behörden und zu den Gründen für mögliche Ausnahmen von Forderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine automatisiert auswertbaren Statistiken vorliegen und eine Einzelauswertung aufgrund des Verwaltungsaufwands abgelehnt wurde. Es wird auf frühere Regelungen und deren Auswirkungen verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Behörden in bestimmten Fällen von Forderungen abgesehen haben, und es wird auf eine Verwaltungsvereinbarung zur Teilung der Forderungsausfälle zwischen Land und Bund hingewiesen. Die Antwort der Landesregierung enthält keine konkreten Zahlen oder Statistiken.