❓ Überprüfung von Organisationen, denen durch das Land oder die Kommunen Aufgaben übertragen werden
📋 Worum geht es?
In der kleinen Anfrage wird die Praxis der Kontrolle von Organisationen, die durch das Land oder die Kommunen Aufgaben übertragen bekommen, hinterfragt. Insbesondere wird auf die AWO verwiesen, bei der es Hinweise auf mögliche Missstände gibt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Organisationen, die öffentliche Mittel erhalten, insbesondere die AWO sowie die Aufsichtsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Angemessenheit der bisherigen Kontrollen und fragt nach möglichen zusätzlichen Maßnahmen zur Überwachung dieser Organisationen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass bei Zuwendungen die vorgelegten Nachweise geprüft werden, jedoch keine Überprüfungspflicht für einzelne Vertragsgestaltungen besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne konkrete Hinweise keine weiteren Kontrollen möglich sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die bisherige Kontrolle unzureichend ist, insbesondere im Hinblick auf die AWO. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die Prüfung von Verwendungsnachweisen und die Notwendigkeit konkreter Hinweise für weitere Kontrollen.