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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Anträge auf Versetzungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus Hessen in andere Bundesländer gem. §15 Beamtenstatusgesetz

30. Mai 2022Dokument 20/8568 · WP 20Hessen
Torsten Felstehausen
VersetzungPolizeiHessenBeamtenstatusgesetzAnträge
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen behandelt die Regelungen und Statistiken zu Versetzungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus Hessen in andere Bundesländer. Es werden spezifische Regelungen, die Anzahl der Anträge seit 2012 und die Kriterien für Versetzungen ohne Tauschpartner erfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Hessen sowie die entsprechenden Behörden in anderen Bundesländern.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu spezifischen Regelungen für Spezialeinheiten, zur Anzahl der Anträge auf Versetzungen seit 2012, zu Kriterien für Versetzungen ohne Tauschpartner und zur Begründung der Landesregierung für Versetzungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass es keine spezifischen Regelungen über den Versetzungserlass hinaus für Mitglieder von Spezialeinheiten gibt. Die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die seit 2012 nach Hessen wechseln wollten, wird in Anlagen detailliert aufgeführt. Es gibt keine Sperre für Dienststellenwechsel in andere Bundesländer, und die Zustimmung für Versetzungen ohne Tauschpartner erfolgt auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller erfragen spezifische Regelungen und Statistiken zu Versetzungen. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und verweist auf Anlagen für detaillierte Daten. Es wird erwähnt, dass seit 2012 mehr Polizeivollzugsbeamte aus Hessen versetzt wurden als hinzukamen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/8568, Wahlperiode 20, eingereicht 30. Mai 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.