❓ Öffentliche Schutzräume für die Zivilbevölkerung – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die aktuellen öffentlichen Schutzräume in Hessen im Kontext der Zivilverteidigung. Angesichts des russischen Übergriffs auf die Ukraine wird die Frage nach der Sicherheit der Zivilbevölkerung und der Verfügbarkeit von Schutzräumen aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Zivilbevölkerung in Hessen sowie die zuständigen Behörden und Institutionen, die für den Zivilschutz verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl und dem Zustand der öffentlichen Schutzräume in Hessen, deren Schutzfähigkeit gegen verschiedene Angriffe sowie die Einsatzbereitschaft dieser Räume.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen verwiesen, dass die Zuständigkeit für die Beurteilung der Schutzräume beim Bund liegt. Aktuell gibt es in Hessen 15 öffentliche Schutzräume mit rund 33.000 Schutzplätzen, die jedoch nicht einsatzbereit sind, da die funktionale Erhaltung seit 2007 eingestellt wurde.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat keine detaillierten Informationen zu den Schutzräumen bereitgestellt, da die Beurteilung der Schutzfähigkeit beim Bund liegt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat mitgeteilt, dass die verbleibenden Anlagen nicht einsatzbereit sind.