❓ Öffentliche Schutzräume für die Zivilbevölkerung – Teil III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die aktuellen Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Hessen, insbesondere im Kontext der veränderten Sicherheitslage durch den Ukraine-Konflikt. Es wird auf die Diskrepanz zwischen der Anzahl der vorhandenen Schutzräume und den Aussagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Zivilbevölkerung in Hessen sowie die Landesregierung und die Bundesbehörden, die für den Zivilschutz zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung den Bau neuer öffentlicher Schutzanlagen plant, welche Kosten dafür zu erwarten sind und wie der Schutz der Bevölkerung im ländlichen Raum bewertet wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Vorhaltung öffentlicher Schutzräume Teil der Zivilverteidigung ist und die Entscheidung über deren Bau beim Bund liegt. Aktuell gibt es in Hessen 15 Schutzräume mit rund 33.000 Plätzen, von denen 62 bereits entwidmet wurden. Die Landesregierung plant keine neuen Schutzanlagen, da die Zuständigkeit beim Bund liegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken zur Sicherheit der Bevölkerung und fordern eine Bestandsaufnahme der Schutzräume. Die Landesregierung betont, dass die Verantwortung für den Zivilschutz beim Bund liegt und verweist auf die bereits getätigten Investitionen in den Katastrophenschutz in Hessen.