❓ Nutzungsverbote für alte Buchenbestände in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Wiebke Knell thematisiert die Nutzungsverbote für alte Buchenbestände in Hessen und deren Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Fragestellerin fragt nach den betroffenen Waldflächen und den damit verbundenen ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Wälder, insbesondere die alten Buchenbestände, sowie die Forstwirtschaft und die damit verbundenen wirtschaftlichen Akteure.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt zentrale Fragen zu den Waldflächen, auf denen alte Buchen nicht eingeschlagen werden dürfen, zur Größe dieser Flächen und zu den Holzexporten und -importen in den letzten zehn Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass in FFH-Gebieten ein Einschlagstopp für alte Buchen gilt und nennt die Gesamtwaldfläche in Hessen sowie die Flächen, die von der forstlichen Bewirtschaftung ausgeschlossen sind. Die Antwort enthält auch Daten zu Holzexporten und -importen in den letzten zehn Jahren.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin hebt hervor, dass große Teile des Waldes in Hessen mit Nutzungsverboten belegt sind. Die Landesregierung nennt spezifische Flächen und gibt an, dass die Gesamtwaldfläche in Hessen 894.180 ha beträgt. Zudem werden die Export- und Importzahlen von Rundholz für die letzten zehn Jahre detailliert aufgelistet.