❓ Fortbildungsangebote im Bereich der Polizei
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Stefan Müller thematisiert die Fortbildungsangebote im Bereich der Polizei in Hessen. Es wird die Bedeutung dieser Angebote für die Handlungskompetenz der Mitarbeitenden hervorgehoben, um aktuellen Entwicklungen und Anforderungen gerecht zu werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeitenden der hessischen Polizei, die an den Fort- und Weiterbildungsangeboten teilnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden spezifische Fragen zu den verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsangeboten, deren Bekanntgabe und Anmeldemöglichkeiten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es in den Jahren 2019 bis 2021 keine Fälle gab, in denen einer Dienstkraft eine Berechtigung entzogen wurde, weil sie an einem Fortbildungsangebot nicht teilnehmen konnte. Die Fortbildungsangebote werden elektronisch über das integrierte Bildungsmanagement System (iBMS) bekannt gegeben.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Wichtigkeit der Fort- und Weiterbildungsangebote für die Polizei. Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass trotz der Corona-Pandemie die verpflichtenden Seminare durchgeführt wurden und es keine Entzüge von Berechtigungen gab.