❓ Corona-Pandemie – Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a des Infektionsschutzgesetzes in Hessen. Der Fragesteller erkundigt sich nach den Maßnahmen der hessischen Gesundheitsämter und den Anweisungen der Landesregierung zur Umsetzung dieser Regelung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen arbeiten, sowie die hessischen Gesundheitsämter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Durchsetzung der Impfpflicht, zu erteilten Anweisungen der Landesregierung und zu den Maßnahmen der Gesundheitsämter gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Antworten des Ministeriums für Soziales und Integration auf die gestellten Fragen. Es wird erläutert, dass die Gesundheitsämter Leitlinien zur Durchführung der Impfpflicht erhalten haben und dass die Aufforderung zur Vorlage von Immunitätsnachweisen als Verwaltungsakt gilt, dessen Vollstreckung jedoch nach einem Gerichtsurteil nicht mehr durchgeführt wird.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Praxis der Gesundheitsämter rechtlich problematisch ist, da ein Gericht entschieden hat, dass die Aufforderung zur Vorlage von Impfstatus-Unterlagen nicht in Form eines Verwaltungsaktes erfolgen darf. Die Landesregierung hat sich an die bundesweiten Anwendungsleitlinien gehalten und Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung nicht mehr getroffen.