❓ Geplante Neuregelung des Bleiberechts – Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Bleiberechts für gut integrierte Zuwanderer, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Es wird auf die Erwartungen des Ministerpräsidenten eingegangen, die eine Bleibeperspektive für diese Personen fordern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Zuwanderer, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und im Besitz einer Duldung sind. In Hessen betrifft dies rund 7.750 Personen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur geplanten Neuregelung, darunter die Anzahl der betroffenen Personen in Hessen, mögliche Anreize für unerlaubte Migration und die Verfahrenskosten für Asylverfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Zahlen für die Verfahrenskosten nicht vorliegen und die Zuständigkeit für Asylverfahren beim Bund liegt. Es wird auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, mögliche Pulleffekte von gesetzlichen Maßnahmen zu beobachten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 28. Juni 2022 eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass die Zuständigkeit für Asylverfahren beim Bund liegt und keine systemrelevanten Änderungen im Ausweisungsrecht erforderlich sind. Die Anfrage verweist auf die Zahlen von 7.750 Personen in Hessen, die betroffen sein könnten.