❓ Geplante Neuregelung des Bleiberechts – Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit der geplanten Neuregelung des Bleiberechts für gut integrierte Zuwanderer in Deutschland. Der Fragesteller möchte wissen, wie die Landesregierung die Integration und die Voraussetzungen für ein Bleiberecht überprüfen will.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Zuwanderer, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und sich zur demokratischen Grundordnung bekennen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage enthält mehrere Fragen zur Neuregelung des Bleiberechts, insbesondere zur Überprüfung der Integration, der Sprachkenntnisse und der Kriterien für straffällige Personen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet auf die Fragen, dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren beim Bund liegt und dass die Regelungen zur Überprüfung der Integration und Sprachkenntnisse bereits bestehen. Zudem wird auf Änderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 28. Juni 2022 eingereicht. Die Landesregierung führt aus, dass die Regelungen zur Überprüfung der Integration ausreichend sind und verweist auf bestehende Gesetze und Anforderungen an Sprachkenntnisse.