❓ Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit durch das Landesamt für Verfassungsschutz – Teil 1
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Personen durch das Landesamt für Verfassungsschutz thematisiert. Es wird erläutert, dass seit September 2020 Waffenbehörden beim LfV abfragen müssen, ob Personen als Extremisten bekannt sind, was deren waffenrechtliche Zuverlässigkeit beeinflusst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen oder besitzen, sowie die Sicherheitsbehörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie viele Regelabfragen seit September 2020 durchgeführt wurden und wie viele der überprüften Personen als Extremisten bekannt waren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass seit dem 20. Februar 2020 insgesamt 92.212 Regelanfragen beim LfV eingegangen sind. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach kommunaler Zuständigkeit der Waffenbehörden ist nicht möglich, da diese nicht automatisiert erfasst wird.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen über die Anzahl der Regelabfragen und die Identität der als Extremisten bekannten Personen. Die Landesregierung hat keine Verlaufsstatistik über die überprüften Personen geführt, da dies als unverhältnismäßig angesehen wird.