❓ Entwurf eines "Selbstbestimmungsgesetzes" der Bundesregierung – Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung, das eine Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister ohne ärztliche Gutachten ermöglichen soll. Es wird diskutiert, wie diese Regelung die rechtliche Behandlung von Geschlechtern beeinflusst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind trans- und intergeschlechtliche Personen sowie Institutionen, die mit Geschlechterfragen in Verbindung stehen, wie z.B. Standesämter und Frauenhäuser.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Sinnhaftigkeit und Angemessenheit des geplanten Gesetzes, insbesondere zur rechtlichen Differenzierung nach Geschlecht und zur zukünftigen Handhabung des Geschlechtseintrags.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorliegen, um sich zu den Fragen zu positionieren. Es wurden keine konkreten Antworten auf die gestellten Fragen gegeben, da der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken bezüglich der rechtlichen Differenzierung nach Geschlecht, wenn der Geschlechtseintrag nur auf einer subjektiven Erklärung basiert. Die Landesregierung hat keine aktuellen Daten zur Anzahl der Änderungen der Geschlechtseintragung nach dem TSG in den Jahren 2012 bis 2021 bereitgestellt.