❓ Aufhebung der Untersuchungshaft wegen unangemessen langer Verfahrensdauer
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Aufhebung der Untersuchungshaft für Tatverdächtige aufgrund einer unangemessen langen Verfahrensdauer thematisiert. Es wird auf die Überlastung der Gerichte verwiesen, die zu Verzögerungen in den Verfahren führt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Tatverdächtigen, die in Untersuchungshaft sitzen, sowie die Gerichte, die mit der Bearbeitung ihrer Verfahren überlastet sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Überlastung der Gerichte der Landesregierung bekannt war und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verfahren zu beschleunigen und die Aufhebung der Haftbefehle zu vermeiden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Überlastungsanzeigen der Schwurgerichtskammern vorlagen, jedoch keine Weiterleitung an das Ministerium der Justiz erfolgte. Es wurden Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte beschlossen, jedoch konnten diese die Aufhebung der Haftbefehle nicht mehr abwenden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung plant, die personelle Ausstattung der Justiz zu verbessern, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die ähnliche Themen behandeln.